Allgemeine Geschäftsbedingungen der Josef Wimmer GmbH

(Stand: 03/2022)

 

Präambel:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Bestattung Josef Wimmer GmbH („Betreiber„) und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines Urnengrabes im Wald. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Subsidiär gelangt österreichisches materielles Recht zur Anwendung. Die Geltung allfälliger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist jedenfalls ausgeschlossen.

 

I. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss

  1. Die Betreiberin bietet dem Kunden die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht an einem Urnengrab im Urnenwald Mining zu erwerben. Hierzu besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einem Platz im Urnenwald Mining zu erwerben. Durch Abschluss eines Vertrages über einen Platz im Urnenwald Mining (Urnenplatz) erwirbt der Kunde ein alleiniges Nutzungsrecht (in der Natur vermarkter Platz) bei dem entsprechenden Baum. Die Kennzeichnung der Plätze erfolgt am bestehenden Platz und wird per GPS vermessen und in einen Plan eingetragen. Mehrere Plätze können miteinander verbunden werden, damit deren Nutzungsdauer zeitgleich nach 10 Jahren der letzten beigesetzten Urne endet.
  2. Der Kunden hat weiters die Möglichkeit, ein Anwartschaftsrecht auf die Nutzung eines Naturgrabes an einem noch nicht festgelegten Baum bzw. Platz zu erwerben. Die endgültige Auswahl des Baumes bzw. Platzes kann der Kunde selbst zu Lebzeiten oder im Todesfall durch eine beauftragte Person oder die Betreiberin vollziehen bzw. vollziehen lassen. Kann die beauftragte Person nicht innerhalb angemessener Frist erreicht werden oder ihrerseits keine Erklärung zur Baum- bzw. Platzauswahl abgeben oder hat der Kunde keine zur Auswahl berechtigte Person benannt, so ist die Betreiberin berechtigt, die Auswahl vorzunehmen. Die Auswahl des Naturgrabes kann nur innerhalb der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Bäume bzw. Plätze erfolgen.
  3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, im Urnenwald Grabschmuck ( wie z.B. Engel, Kerzen, Bilder etc.) anzubringen.
  4. Der Betrieb des Urnenwaldes Mining erfolgt mit Zustimmung der Gemeinde Mining.
  5. Die Übertragung eines erworbenen Nutzungsrechts, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, vom Kunden auf Dritte ist ohne die Einwilligung der Betreiberin nicht gestattet.
  6. Voraussetzung für eine Bestattung im Urnenwald Mining ist eine Einäscherung (Urnenbestattung); andere Bestattungsformen sind nicht möglich.
  7. Ein Vertrag zwischen der Betreiberin und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde von dieser ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss erhält, welches der Kunde der Betreiberin gegenüber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots schriftlich annimmt; maßgebend zur Wahrung der Annahmefrist ist der Eingang der Annahmeerklärung bei der Betreiberin.

 

II. Vertragslaufzeit und Beendigung

  1. Der Vertrag mit der Betreiberin kommt durch schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden und fristgerechtem Eingang der Annahmeerklärung bei der Betreiberin zustande.
  2. Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre ab Beisetzung der Urne. Ab verbindlicher Reservierung bzw. Vertragsabschluss über einen Urnenplatz ist dieser sohin bis zur Beisetzung der Urne und darüber hinaus für weitere 10 Jahre dem Kunden zugewiesen und garantiert. Anschließend kann die Vertragslaufzeit vom Kunden um weitere 10 Jahre verlängert werden.
  3. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  4. Ziffer 1 gilt gleichermaßen für Verträge über ein Platz-Anrecht gemäß Punkt I. Ziffer 2.
  5. Der Vertrag mit der Betreiberin über eine Bestattung kann vom Kunden bis zur Beisetzung jederzeit gekündigt werden; es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag über die Einräumung eines Nutzungsrechts an einem Naturgrab im Urnenwald Mining wird durch eine Kündigung des Vertrags über eine Bestattung, gleich aus welchem Grund, nicht berührt.

 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise als vereinbart. Sämtliche Preise sind freibleibend.
  2. Zahlungen sind laut Zahlungsbedingungen auf der Rechnung zu leisten. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über ein Zahlungsziel zwischen den Vertragsparteien besteht, sind die Zahlungen der Rechnungsbeträge abzugsfrei unverzüglich nach Erhalt der Faktura fällig.
  3. Entstandene Mahn-, Inkasso und Betreibungskosten sind durch den Kunden zu ersetzen. Bei der Betreiberin einlangende Zahlungen des Kunden tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
  4. Bei Zahlungsverzug werden von der Betreiberin Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die Betreiberin berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen. Die Verzugsfolgen treten auch ohne vorherige Mahnung oder Nachfristsetzung durch die Betreiberin Die Betreiberin behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausdrücklich vor. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn mit von der Betreiberin schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

 

IV. Bestattung

  1. Bei der Bestattung der Josef Wimmer GmbH handelt es sich um eine Urnenbestattung, die ausschließlich von der Betreiberin oder einem von ihr beauftragten Unternehmen vorgenommen wird. Es können nur die von der Betreiberin vorab festgelegten und zugelassenen Urnen-Typen beigesetzt werden.
  2. Die Bestattung beinhaltet insbesondere nachfolgende Dienstleistungen:
    1. Gestellung einer biologisch abbaubaren Urne, sowie deren Entgegennahme und Verwahrung bis zur Beisetzung
    2. Korrespondenz mit Behörden und Krematorien etc.
    3. Unterstützung bei der Organisation der Beisetzungsfeier
    4. Bestattungskosten sowie die Öffnung des Urnengrabes werden gesondert verrechnet.
  3. Die Kosten für die Bestattung sind erst nach erfolgter Beisetzung zur Zahlung fällig.

 

V. Sonstige Dienstleistungen

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Namenstafel bei der Betreiberin in Auftrag zu geben, die an dem von ihm gewählten Platz angebracht wird. Die Ausgestaltung der Namenstafel und die damit verbundenen Kosten richten sich nach der Art des vom Kunden gewählten Naturgrabbaumes sowie der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Dem Kunden ist es darüber hinaus nicht gestattet, andere Trauerinsignien, wie z. B. Kerzen, Grabsteine, Kränze, Kreuze, Blumen oder sonstige Pflanzen, am Naturgrab abzulegen oder anzubringen. Am Bestattungstag dürfen Blumen (keine Kunstblumen oder keine sonstige Gegenstände) am Grab niedergelegt werden, diese werden spätestens 14 Tag nach der Beisetzung von der Betreiberin entfernt.

 

VI. Haftungs- und Betretungsregelung

  1. Der Kunden wird darauf hingewiesen, dass Bäume einem natürlichen Absterben unterliegen und dadurch die Möglichkeit besteht, dass der vom Kunden ausgewählte Baum nach forstlichen Maßstäben möglicherweise die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer nicht erreicht. Eine Neubepflanzung durch die Betreiberin erfolgt in diesem Falle nicht. Der Kunde nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
  2. Die Haftung der Betreiberin für Schäden am Baumbestand ist ausgeschlossen, soweit der Betreiberin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Betreiberin steht es frei, im Falle der Zerstörung eines Naturgrabbaumes durch höhere Gewalt eine Neubepflanzung durch Setzen eines jungen Baumes vornehmen zu lassen, soweit dies forstrechtlich zulässig ist, oder alternativ, dem Kunden einen gleichwertigen Baum mittlere Art und Güte an anderer Stelle anzubieten. Es besteht weder ein Anspruch des Kunden hierauf, noch wird ein solcher Anspruch durch Vornahme entsprechender Handlungen durch die Betreiberin begründet. Dem Waldeigentümer und der Betreiberin bleibt es vorbehalten, ohne Zustimmung des Kunden Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungstechnischen Gründen an einem Naturgrabbaum durchzuführen.
  3. Bei dem vertragsgegenständlichen Wald handelt es sich um ein Grundstück in freier Natur, das bewusst naturbelassen bleiben soll. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren ausgehen (z. B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, herabfallende Äste, umstürzende Bäume usw.). Das Betreten des Waldes durch den Kunden erfolgt auf dessen eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Kunde verzichtet gegenüber der Betreiberin und gegenüber dem Grundstückseigentümer auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art. Ausgenommen sind lediglich Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  4. Seitens der Betreiberin wird keine Gewähr für die jederzeitige Benutzbarkeit des Waldes geleistet. Bei Gefahr darf der Wald nicht betreten werden (insb. stürmisches Wetter, Schneebruchgefahr, etc.).

 

VII. Widerruf und Widerrufsfolgen

  1. Widerrufsbelehrung:
    Sind Sie Verbraucher und wurde dieser Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen, haben Sie das unverzichtbare Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Widerruf an Bestattung Josef Wimmer GmbH, Hauptstraße 20, 4952 Weng im Innkreis, Tel. +43 7723 5095, E-Mail: info@bestattung-wimmer.at, durch eine eindeutigen Erklärung (Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, erklären. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
  2. Widerrufsfolgen:
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Haben Sie verlangt, dass die Erbringung der Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  3. Ein solches Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundespezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft beispielsweise Verträge über Namenstafeln. Auch besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir aufgrund Ihres ausdrücklichen Verlangens noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
  4. Widerrufsformular:
    Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.AnJosef Wimmer GmbH
    Hauptstraße 20
    4952 Weng im Innkreis
    Österreich
    E-Mail: info@urnenwald-mining.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
(*) Unzutreffendes streichen

 

VIII. Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben und verarbeitet.
  2. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur insoweit an Dritte (z.B. Behörden, Kreditinstitute, Waldeigentümer) übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu Abrechnungszwecken oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig bzw. erforderlich ist.
  3. Soweit der Kunde in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung eingewilligt hat, kann er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Betreiberin widerrufen.

 

IX. Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Firmensitz der Betreiberin in 4952 Weng im Innkreis örtlich und sachliche zuständige Österreichische Gericht.
  2. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss dessen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung gilt als durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
  4. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen von Verträgen zwischen der Betreiberin und dem Kunden bedürfen der Schriftform und gilt dies auch für das Abgehen vom Schriftformgebot. Sämtliche Erklärungen seitens der Betreiberin sind lediglich dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich von dem jeweils zuständigen Mitarbeiter abgegeben werden.