Fragen & Antworten
Gerne beantworten wir Ihre Fragen hier oder auch persönlich.
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Es gehört zum Konzept des Urnenwaldes Mining, dass die Natur die Grabpflege übernimmt.
Grabschmuck ist nur am Tag der Beisetzung gestattet und wird von uns bis spätestens 2 Wochen nach der Beisetzung entfernt. Kerzen dürfen im Wald nicht verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass im Urnenwald Mining Blumenschmuck oder Erinnerungsgegenstände an der Grabstelle nur am Tag der Bestattung gestattet sind, denn die Ausschmückung der Ruhestätte übernimmt sonst ausschließlich die Natur. Kerzen dürfen im Wald nicht verwendet werden.
Jederzeit.
Die einzelnen Bestattungsplätze im Urnenwald Mining sind nicht nur mit Erinnerungstafeln aus Metall mit Namen, Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen markiert, sondern auch auf einer Orientierungstafel im Eingangsbereich ersichtlich. Natürlich ist auch eine anonyme Beisetzung möglich.
Beisetzungen im Urnenwald Mining sind grundsätzlich nicht anonym, da jeder Platz mit einer Nummer versehen und in ein Register eingetragen ist. In den meisten Fällen macht eine Namenstafel am Platz auf die Grabstätte aufmerksam. Der Urnenwald ist ein Ort, an dem Angehörige und Freunde trauern können. Es sind auch anonyme Beisetzungen an einem Gemeinschaftsplatz möglich.
Der Urnenwald Mining ist offen für alle Konfessionen und für Menschen ohne Bekenntnis.
Öffnungszeiten im Urnenwald gibt es keine. Das Betreten der Flächen wird laut Forstgesetz geregelt und ist jederzeit auf eigene Gefahr gestattet. Bei Sturm, Gewitter oder starkem Schneefall soll der Wald aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden.
Der Urnenwald Mining ist ein wunderschöner Wald zum Spazierengehen. Der Wald dient als Ort der Erholung. Sie können mit der Familie und mit einem Hund jederzeit durchspazieren. Lediglich das Verhalten der Besucher sollte der Würde des Ortes angemessen sein, besonders während der stattfindenden Trauerfeiern.
Das Mitführen von Hunden im Urnenwald Mining ist erlaubt. Aus Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher bitten wir Hundebesitzer, ihre Vierbeiner im Wald an der Leine zu führen. Ihr Hund darf auch bei Beisetzungen mitgeführt werden.